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21.05.2012 : 10:05

Aufteilung der Sitze im Kirchengemeinderat


In den Kirchengemeinderat sind insgesamt 11 Mitglieder zu wählen. Die Sitze werden im Verhältnis der Gemeindegliederzahlen auf den Hauptort und die Nebenorte  verteilt. Bei der Zahl der Sitze, die auf die einzelnen Orte entfallen, handelt es sich um eine Mindestzahl.

Die Sitze, die Kandidatinnen und Kandidaten aus den einzelnen Orten oder Gruppen von Nebenorten vorbehalten sind, werden nach den erreichten Stimmenzahlen vergeben. Stehen diese Kandidatinnen und Kandidaten als gewählt fest, sind die übrigen Sitze im Kirchengemeinderat ausschließlich nach dem Verhältnis der Stimmenzahl zu vergeben. Es kommt dann nicht mehr darauf an, wo in der Kirchengemeinde die jeweilige Kandidatin oder der jeweilige Kandidat wohnt.

Daraus ergibt sich folgende Zusammenstellung der Zahlen von Kirchengemeinderäten, die zu wählen sind: