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21.05.2012 : 10:46

Wie geht’s weiter mit dem Fusionsprozess

 

 

In der Kirchengemeinderatssitzung vom 13.3. wurde ein  Fusionsausschuß gebildet, der am 31.3.erstmals seine Arbeit aufnahm. Diesem Ausschuss gehören folgende Mitglieder an: Hartmut Engelhart, Lorenz Kraft. Beate Müller, Rosemarie Müller, Walter Wannenwetsch und Dieter Zimmermann. Bis zu seinem Ausscheiden im Mai war auch Pfarrer Luithle mit dabei. Der Ausschuss wird von 2 Gemeindeberatern - Pfarrer Joachim Rückle aus Pliezhausen und Frau Annegret Lutzeyer aus Stuttgart - begleitet.
Der Ausschuss erarbeitete zunächst eine Ortssatzung, die am 19.4. in einer gemeinsamen KGR-Sitzung beschlossen wurde.  Darin wurde die Struktur der zukünftigen Kirchengemeinde und die Aufteilung der Sitze im KGR wie folgt festgelegt:
Die zukünftige Kirchengemeinde wird „Ev. Kirchengemeinde Untermünkheim“ heißen. Der Name der neuen Kirchengemeinde wurde der Klarheit und Verständlichkeit wegen dem Namen der bürgerlichen Gemeinde angepasst. Es wird 2 Pfarrämter geben, in deren Bezeichnung die Namen der ehemaligen Gemeinden zu finden sind. Zum Pfarramt Untermünkheim gehören Untermünkheim und Übrigshausen mit den jeweiligen Nebenorten. Zum Pfarramt Enslingen gehört Enslingen mit Nebenorten.

Der neue Kirchengemeinderat wird ab 2013 aus 11 gewählten Mitgliedern bestehen. Die Aufteilung der Sitze, die sich am Verhältnis der Gemeindegliederzahlen orientiert, wird wie folgt sein:
Untermünkheim mit Obermünkheim, Haagen, Suhlburg, Wittighausen, Eichelhof und Lindenhof 4 Sitze, Enslingen mit Gaisdorf und Schönenberg 3 Sitze, Übrigshausen mit Kupfer und Steigenhaus 2 Sitze.

Stehen die Kandidaten aus den Orten als gewählt fest, sind 2 weitere Sitze ausschließlich nach dem Verhältnis der Stimmenzahl, unabhängig vom Wohnort, zu vergeben. Zusätzlich gehören dem KGR qua Amt die beiden Pfarrer und der Kirchenpfleger an.

Diese Ortssatzung liegt nun dem OKR zur Genehmigung vor.  Voraussichtlich steht dieser Genehmigung nichts im Wege, so dass die neue Kirchengemeinde am 1.1.2011 in Kraft gesetzt werden kann. Die Zusammensetzung des KGR-Gremiums, wie in der Ortssatzung vorgesehen,  wird dann allerdings erst zur nächsten Kirchengemeinderatswahl 2013 gültig. In der Zwischenzeit von Januar 2011 bis zur  Wahl wird der Oberkirchenrat eine sogenannte ortskirchliche Verwaltung einsetzen, die die Mitglieder der  bisherigen Kirchengemeinderatsgremien umfasst. Die bisherigen 3 Vorsitzenden werden in der Überbrückungszeit gemeinsam die Aufgaben der Laienvorsitzenden  wahrnehmen, auch wenn aus diesem Team ein „offizieller“ Laienvorsitzender im Januar 2011 für die Zeit bis 2013 gewählt  werden muss.
Desweiteren wurde festgelegt, dass es 2 nicht beschließende Ausschüsse gibt .Ein gemeinsamer Bauauschuss wird für alle kirchlichen Gebäude in der gesamten Kirchengemeinde verantwortlich sein. Ein gemeinsamer Verwaltungsausschuss wird für die Finanzen und das Personal zuständig sein. An der bisherigen Struktur unserer Bereiche mit Ihren Bereichsleitern und ihren jeweiligen Aufgaben wird sich nichts ändern.

Nun steht das grobe Gerüst. Im Weiteren wird es Aufgabe des KGRs sein, Feinarbeit zu leisten und die einzelnen Abläufe so aufeinander abzustimmen, dass im Herbst ein gemeinsamer Haushalt aufgestellt werden kann.
Die Planungen und Gespräche im Rahmen des Fusionsprozesses verliefen in großem gegenseitigen Vertrauen und Wertschätzung. Wir hoffen und wünschen, dass Sie als Gemeindeglieder diesen Prozess ebenso vertrauensvoll mitgehen können. Wenn Sie Fragen oder Anregungen haben, stehen alle Kirchengemeinderäte gerne zum Gespräch bereit.

                                                                                                                        Beate Müller